Da ich nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden bin, werden die Kosten in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet. Je nach Vertragsbedingungen kann es sein, dass private Krankenversicherungen die Kosten für eine Therapie bei mir erstatten. Dazu ist es aber erforderlich, dass ein ausführlicher Antrag gestellt und begründet und eine seelische Krankheit bei Ihnen diagnostiziert und deswegen eine Psychotherapie empfohlen wird. Bedenken Sie bitte, dass es beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits- Lebens- und privaten Krankenversicherungen erhebliche Risikozuschläge geben kann, wenn Sie angeben müssen, dass Sie einmal eine Psychotherapie gemacht haben.
Da ich unter Schweigepflicht stehe, erfährt von mir niemand ohne ihr Einverständnis, dass Sie zu mir kommen oder gekommen sind.